Förderungen
ON-LINE Einreichung 2012 unter www.pv2012.at/
Die Einreichung ist ausschließlich online möglich. Bitte beachten Sie, dass es zeitlich gestaffelte Einreichtage für die Bundesländer gibt, ab denen die Einreichung möglich ist. Die Bundeslandzuordnung bezieht sich auf den Standort der Photovoltaik-Anlage. Welchem Bundesland der Standort Ihrer Photovoltaik-Anlage zugeordnet ist, können Sie der Gemeindeliste entnehmen.
Den Leitfaden und weitere Informationen zur Förderaktion "Photovoltaik-Anlagen 2012" finden Sie hier.
Bundesgestzblatt Ökostrom 2012 in Österreich
Länder und Gemeinden bieten umfangreiche Förderungen für Photovoltaikanlagen. Wir haben für Sie einen Überblick der Unterstützungen der Bundesländer zusammengefasst. Klicken Sie auf ein Bundesland, um nähere Informationen zu erhalten.
Bundesförderung
- Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
- Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen.
- Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe:
Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2011
Förderungen Wien
- Warmwasser: Sockelbetrag 1.000 €, plus 70 € pro m2 Absorberfläche, maximal 30 Prozent der Investitionskosten
- Heizungsunterstützung: Sockelbetrag 1.000 €, plus 100 € pro m2 Absorberfläche, maximal 40 Prozent der Investitionskosten
- Kleingartensiedlungsanlagen für nichtganzjähriges Wohnen mind. zwei Quadratmeter und 100 Liter Speichervolumen
- Warmwasser: Mindestabsorberfläche 5 m2, Mindestvolumen Speicher 300 Liter
- Heizungsunterstützung: Mindestabsorberfläche 10 m2, Mindestvolumen Speicher 800 Liter
- Nähere Infos unter: www.wien.gv.at
Förderungen Niederösterreich
- Seit 1.1.2011 gibt es keine Direktförderung für thermische Solaranlagen mehr. Stattdessen gibt es einen Annuitätenzuschuss bei der Aufnahme eines Wohnbauförderungsdarlehens.
- Neubau: Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung werden max. 1.500 Euro Darlehensrahmen anerkannt, für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung max. 3.000 Euro. Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich dekursiv verzinst.
- Sanierung: Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten 5 Punkte, Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung 10 Punkte. 1 Punkt = 1 % Darlehensförderung. Die Zuschüsse werden auf die Dauer von 10 Jahren in der Höhe von jährlich 3 % des Darlehens zuerkannt.
- Nähere Infos unter: www.noe.gv.at
Förderungen Burgenland
- 30 Prozent der Investitionskosten, max. 1.700 € für Warmwasser, max. 2.500 € für Heizungsunterstützung
- Der Einbau einer Wärmemengenerfassung ist verpflichtend.
- Anlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4 m2 Kollektorfläche und mindestens 200 Liter Speicher für Warmwasser. Nachweis über den Deckungsgrad der Anlagen, dieser ist rechnerisch mittels geeigneter Software zu erbringen (15% des Wärmebedarfes für Raumheizung bei Anlagen
zur Heizungsunterstützung)
- Nähere Infos unter: www.eabgld.at
- Bei Zweifel an der Förderungswürdigkeit der Anlage gibt die burgenländische Energieberatung Auskunft: 05/ 9010 2220
- Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Förderungen Oberösterreich
- Sockelbetrag: 1.100 €, plus 100 € pro m2 (Flachkollektor) oder 140 € pro m2 (Vakuumkollektor), maximal 3.800 € (höchstens 50 Prozent der Anlagenkosten ohne Umsatzsteuer)
- Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist verpflichtend. Sollten die Kollektoren nicht das internationale Zertifikat "Solar Keymark" aufweisen, reduziert sich obiger Betrag auf 75 € pro m2 (Flachkollektor) bzw. 110 € pro m2 (Vakuumkollektor), die Obergrenze auf 3.000 €.
- Mindestkollektorfläche 4 m2 (Flachkollektor) oder 3 m2 (Vakuumkollektor), bei Erweiterung oder Austausch einer bestehenden Solaranlage entfällt der Sockelbetrag.
- Nähere Infos unter: http://www.ooe.gv.at. Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Förderungen Steiermark
- Warmwasseranlagen seit 1. Mai 2011 im Baugesetz vorgeschrieben, daher im Neubau keine Direktförderung.
- Warmwasseranlagen bei Sanierung: Sockelbetrag 300 €, plus 50 € pro m2 Kollektorfläche, maximal 2.000 €
- Bei Heizungseinbindung mit mind. 16 m2 Kollektorfläche erhöht sich der Sockelbetrag auf 500 € plus 60 € pro m2 Kollektorfläche
- Bei Erweiterung bestehender Anlagen auf mind. 16 m2: Sockelbetrag 200 € plus 60 € pro m2 Kollektorfläche
- Zusatzförderung: Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A (50 €)
- Mindestens 6 m2 Aperturfläche bei Warmwasser, 16 m2 bei Heizungseinbindung, Wärmemengenzähler verpflichtend
- Es sind nur Kollektoren förderbar, welche das Austria Solar Gütesiegel oder ein adäquates Gütezeichen tragen
- Förderung des Landes sind an Gemeindeförderung gebunden. Infoblatt zur Beantragung der Solarförderung
- Nähere Infos unter: http://www.technik.steiermark.at. Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Förderungen Salzburg
- Basisförderung: 1. bis 6. m2: 100 €/m2, 7. bis 25. m2: 50 €/m2, maximal 30 % der Investitionskosten
- Zuschläge für vorhandene Wärmedämmung und/oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung
- Zusatzförderungen: Pufferspeicher (500 €), Hocheffizienzpaket (600 €), Solarpumpen - Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A (50 €)
- Pufferspeicher mindestens 100 Liter/m2 Kollektorfläche und/oder Boiler mindestens 75 Liter/m2 Kollektorfläche, Mindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers 200 mm (λ40C° = 0,04 W/m2K) oder max. Bereitschaftswärmeverlust (kWh/24h) gemäß Austria Solar Gütesiegel-Richtlinie
- Nähere Infos unter: http://www.salzburg.gv.at.
- Anträge unter: http://www.energieaktiv.at. Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Förderungen Kärnten
- Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung, plus 50 € pro m2 Flachkollektor und Vakuumkollektor, maximal 5.000 € bzw. 50 % der Investitionskosten
- Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m2, bei Heizungsunterstützung 15 m2
- Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m2 (Flachkollektor), Mindestvolumen Speicher 70 Liter/m2 (Vakuumkollektor)
- Nähere Infos unter: http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at. Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Förderungen Tirol
- 210 € pro m2 Kollektorfläche, Mindestvolumen beim Speicher 50 Liter/m2
- Maximalbetrag 2.100 € pro Wohnung, erhöht sich bei Heizungseinbindung auf 4.200 €
- Warmwasseranlagen bis max. 10 m2, darüber wird nur Warmwasser + Heizungsunterstützung gefördert
- Wärmemengenerfassung ist verpflichtend vorgeschrieben, z. B. über Wärmemengenzähler
- Nähere Infos unter: http://www.tirol.gv.at.
- Es sind nur Kollektoren förderbar, welche "Solar Keymark" geprüft sind oder das Austria Solar Gütesiegel tragen
- Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Förderungen Vorarlberg
- Sockelbetrag Warmwasser (mind. 60% Deckungsanteil): 1.000 € plus 75 € pro m2 Bruttokollektorfläche, max. 25 % der förderfähigen Kosten
- Sockelbetrag bei mind. 15 Prozent Solarheizung: 1.500 € plus 75 € pro m2 Bruttokollektorfläche, max. 30 % der förderfähigen Kosten
- Sockelbetrag ab 20 Prozent Solarheizung: 2.000 €, plus 75 € pro m2 Bruttokollektorfläche, max. 35 % der förderfähigen Kosten
- Eine Energieberatung und der Einbau eines Wärmemengenzählers sind verpflichtend vorgeschrieben.
- Nähere Infos unter: http://www.vorarlberg.at.
- Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
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